Nationalratswahl am 29. September

Am 29. September findet die Nationalratswahl statt. Wahlberechtigt in Schönberg sind alle österreichischen Staatsbürger, welche am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und am Stichtag 09.07.2024 in Schönberg ihren Hauptwohnsitz hatten.

In Schönberg werben elf Listen um die Stimmen der Bürger. Neben der Stimme für eine der wahlwerbenden Listen kann auch je eine Vorzugsstimme auf Bundes-, Landes- und Regionalebene vergeben werden. Die Wahlvorschläge hängen im Wahllokal aus bzw. sind der Wahlkarte beigelegt. Auf Bundes- und Landesebene erfolgt die Vergabe der Vorzugsstimme durch händische Eintragung am Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Feldern, die KandidatInnen des Regionalwahlkreises sind am Stimmzettel aufgeführt und können angekreuzt werden. Auf jeder der drei Ebenen kann nur für einen Vertreter bzw. eine Vertreterin der gewählten Liste eine Vorzugsstimme vergeben werden - in Summe also maximal drei Vorzugsstimmen.

Gewählt wird wie gewohnt im Gemeindeamt von 07:00 bis 12:00 Uhr. Mitzubringen ist jedenfalls ein amtlicher Lichtbildausweis und idealerweise auch die Wählerinformationskarte, welche bis Ende August allen Wahlberechtigten zugestellt wird.

Wer am Wahltag nicht in Schönberg wählen kann, hat die Möglichkeit, vorab eine Wahlkarte zu beantragen. Anträge sind bereits jetzt möglich, die Ausgabe der Wahlkarte kann jedoch erst erfolgen, wenn die entsprechenden Unterlagen bei der Gemeinde einlangen - damit ist Anfang September zu rechnen.

Schriftlich ist die Beantragung einer Wahlkarte bis Mittwoch vor der Wahl, mündlich bis Freitag vor der Wahl möglich. Der Antrag kann online (meinewahlkarte.at), per Mail, per Post oder direkt im Gemeindeamt erfolgen. Der Antrag muss persönlich gestellt bzw. unterschrieben werden, neben der zwingenden Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises muss auch ein Grund angegeben werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.

Die ausgefüllte Wahlkarte ist an die Bezirkshauptmannschaft zu schicken (wo sie bis zum Wahltag einlangen muss) oder am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in Österreich abzugeben (auch per Bote möglich). Bleibt sie unbenutzt, kann damit auch in einem beliebigen Wahllokal "normal" gewählt werden, nachdem sie vor Ort zurückgegeben wird. Bei einer persönlichen Antragstellung besteht zudem die Möglichkeit, die Wahlkarte direkt im Gemeindeamt auszufüllen und sofort wieder abzugeben. Zu einem späteren Zeitpunkt kann sie nicht im Gemeindeamt abgegeben werden - sie muss an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt oder am Wahltag in einem Wahllokal abgegeben werden!

Für weitere Informationen stehen die Seite des BMI zur NR-Wahl sowie das Gemeindeamt jederzeit zur Verfügung.

20.08.2024 12:00