Schneeräumung - Allgemeine Informationen

schneeräumung

Bei starken Schneefällen sind Landesstraßenverwaltung, Gemeinde und Grundbesitzer gefordert, um die Verkehrssicherheit möglichst rasch herzustellen. Die Gemeinde ist bemüht, auch bei widrigen Bedingungen möglichst rasch und ordentlich zu räumen bzw. zu streuen. Doch auch private Grundbesitzer stehen in der Pflicht.

Für die Schneeräumung von Gehwegen und Verkehrsflächen ist prinzipiell der jeweilige Grundeigentümer verantwortlich. Auf der Brenner- und der Stubaitalbundesstraße ist dies das Land Tirol, auf Gemeindestraßen die Gemeinde und auf Privatstraßen (z.B. Siedlung Gleins, Ruetzwerkstraße) sind das die jeweiligen Eigentümer bzw. Straßeninteressenten.

Vielen privaten Grundeigentümern ist zudem nicht bewusst, dass sie im Ortsgebiet in der Zeit von 6 bis 22 Uhr auch für die Räumung und Streuung auf dem öffentlichen Gehsteig vor ihrem Grundstück verantwortlich sind und bei Unfällen haften. Befindet sich dort kein separater Gehsteig, ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu räumen. Um eine möglichst rasche und gleichmäßige Räumung im Ort zu erreichen, werden in der Praxis auch Gehsteige von der Gemeinde mitbetreut. Dies entbindet die Grundbesitzer jedoch nicht von ihrer Räumpflicht bzw. Haftung!

Grundbesitzer müssen dulden, dass Schnee von benachbarten Straßen auf ihr Grundstück geschoben wird. Natürlich ist die Gemeinde darum bemüht, private Grundstücke so wenig wie möglich in Anspruch zu nehmen. Im Gegenzug ist es jedoch explizit verboten, Schnee von privaten Grundstücken bzw. Einfahrten auf Verkehrsflächen zu schieben. Im Falle eines Unfalles in diesem Bereich haftet der Verursacher!

Bei Schneefällen sind die Gemeindearbeiter rund um die Uhr im Einsatz und bemühen sich um eine möglichst rasche und saubere Räumung des Ortes von Gleins bis Unterberg. Dies erfordert oft einen sehr frühen Beginn. Trotzdem ist es in der Regel nicht möglich, dass am frühen Morgen bereits alle Straßen perfekt geräumt sind. Besonders bei andauernden oder starken Schneefällen lässt sich nicht vermeiden, dass Straßen wieder zugeschneit werden, bevor sie erneut geräumt werden können. Dies gilt auch dann, wenn externe Firmen zur Unterstützung eingesetzt werden.

Wir bitten hier um Verständnis und ein an die Straßenverhältnisse angepasstes Verhalten. In manchen steilen Bereichen wie am Zeigerweg, in der Weide oder nach Gleins ist Schneekettenpflicht zu beachten. Auch zu Fuß ist auf entsprechendes Schuhwerk zu achten, um bei Eis und Schnee sicher voranzukommen. Die Schneeräumung wird zudem erleichtert, wenn Fahrzeuge ordnungsgemäß geparkt werden. Fahrzeuge, die den Winterdienst behindern oder einschränken, können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Schneemassen stellen uns alle vor große Herausforderungen. Mit etwas Gelassenheit und Hausverstand lassen sich aber auch diese meistern und wir können uns gemeinsam an einer winterlichen Landschaft erfreuen!

09.01.2026 09:00