Wasserbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt1,20 €

Der Wasserverbrauch wird mittels Wasserzähler ermittelt, welche jährlich abgelesen werden (zum 30.09.).
Die Mindestgebühr beträgt 50 m³ jährlich. Die Mindestgebühr ist notwendig, um auch "Wenig-Verbrauchern" das ganze Jahr über die jederzeitige Möglichkeit zu bieten, Wasser aus der Gemeindeanlage entnehmen zu können. Auch für sie muss die Ortswasserleitung samt Quellfassungen, Hochbehälter, Verteiler usw. immer instand gehalten werden. 

Zusätzlich zur Wasserbenützungsgebühr fällt eine jährliche Zählergebühr an. Diese beträgt bei einem Standard-Privathauszähler (3/5 m³) 15,00 Euro pro Jahr. Bei Bedarf sind auch größere Wasserzähler möglich.

Für Wasserverbrauch außerhalb der Haushalte (insbes.Baustellen) wird ebenfalls die oben genannte Wasserbenützungsgebühr sowie die Miete für einen Baustellenzähler verrechnet.

Detaillierte Informationen zur Trinkwasserqualität und Wasserhärte sind der Informationsseite zum Trinkwasser zu entnehmen.